Entwicklungsgebiet „Posteläcker“
Aktuelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger Bubenreuths
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der vor einiger Zeit der Öffentlichkeit präsentierte Vorentwurf des Bebauungsplans des Entwicklungsgebiets „Posteläcker“ beschäftigt derzeit unsere Gemeinde – und das ist gut so. Schließlich handelt es sich dabei um ein Projekt, das unsere gemeinsame Zukunft entscheidend prägen kann.
Bei den angelaufenen Diskussionen wird allerdings eines deutlich: Der Wissensstand zum Projekt ist durchaus unterschiedlich, so dass es immer wieder zu inhaltlichen Irritationen kommt. Genau deshalb möchten wir hier auf dieser Website für Sie alle wesentlichen Grundlagen und die jeweils aktuellen Informationen zum momentanen Stand zusammenführen.
Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zur aktiven Beteiligung erleichtert werden. Gemeinsam wollen wir so erreichen, dass unser Bubenreuth gerade über das Projekt „Posteläcker“ noch enger zusammenwächst.
Herzliche Grüße
Norbert Stumpf
Lage
Das Entwicklungsgebiet „Posteläcker“ liegt südlich des „Alten Ortskerns“ und seiner arrondierenden Bebauung und nördlich der nach dem Zweiten Weltkrieg für Vertriebene aus dem Egerland errichteten „Geigenbauersiedlung“. Das Entwicklungsgebiet weist insgesamt eine Fläche von ca. 15 ha aus und steigt gegen Osten leicht an. Im Westen des Entwicklungsgebiets befi nden sich die St 2244 und der Frankenschnellweg sowie die viergleisige Ausbaustrecke der Deutschen Bahn.
Ausgangssituation und roter Faden
Als Ausgangspunkt für den inzwischen ausgearbeiteten Vorentwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans des südlichen Teils des Entwicklungsgebietes „Posteläcker“ lässt sich sehr eindeutig der Bürgerentscheid vom 25. Mai 2014 festhalten:
An diesem Tag haben Sie, die Bürgerinnen und Bürger Bubenreuths, mit einer klaren 2/3-Mehrheit festgelegt, dass es Ihr Wunsch ist, dass Bubenreuth „nach 60 Jahren endlich zusammenwächst und deswegen ein Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Bahn, Grundschule, katholischer Kirche, Birkenallee und Geigenbauersiedlung erstellt wird“.
Bürgerbeteiligung
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben wichtige Grundlagen geschaffen
In den durchgeführten Bürgerforen wurden von Ihnen, also den Bürgerinnen und Bürgern, mit Unterstützung von Studierenden der Technischen Hochschule Nürnberg wesentliche Aspekte beschrieben, die aus Ihrer Sicht bei den weiteren Planungen besondere Bedeutung haben sollen. Einen Eindruck davon vermitteln die Aufnahmen der Überlegungen dazu:
Deutlich wird, dass die erarbeiteten Denkansätze alle sehr nachhaltig und zukunftsorientiert ausgerichtet sind und dabei vor allem geprägt sind von …
- den Herausforderungen des Klimaschutzes, …
- dem Wunsch nach Schutz vor Lärm, Umweltbelastungen und Extremnaturereignissen, …
- der Notwendigkeit zur Flächenersparnis aus ökologischen und ökonomischen Gründen, …
- dem Anspruch an einen sorgsamen Umgang mit knapper werdenden Ressourcen und den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen einer zukunftsfähigen Energie- und Wärmeversorgung, …
- der Herausforderung einer sich wandelnden Mobilität und …
- der Veränderung hin zu einer älter werdenden Gesellschaft, die zugleich …
- den gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen von Familien, Kindern und Jugend-
lichen in der kommunalen Gemeinschaft gerecht werden will … - und dabei auch die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) im Auge behält.
Planungsprozess
1: 25.05.2014
Bürgerentscheid „Die Gemeinde soll zusammenwachsen“
2: 2014 – 2015
Bubenreuth 4.0: Bürgerforen und ISEK Bubenreuth entwickeln in mehreren Schritten drei Entwicklungs-Szenarien
3: 15.12.2015
Gemeinderat beschließt die Umsetzung von Szenario 2 (mit der Erweiterungsoption für Szenario 3)
4: 2016
Infrastrukturvorüberlegungen (u. a. zum Thema Energie)
5: 2017 – 2019
Vorrecherchen der Fachexperten und Fachressorts
6: 2019 – 2021
Erste Sondierungskontakte mit Bauträgern und Projektentwicklern
7: 04.10.2021
Antrag der Firma Modernes Wohnen Franken GmbH auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Posteläcker“
8: 26.10.2021
Der Bubenreuther Gemeinderat fasst einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
9: 28.06.2022
Der Gemeinderat billigt den ersten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, um damit die erste Beteiligungsphase für die Bürgerinnen und Bürger zu starten.
10: 05.07.2022
Die erste „frühzeitige“ Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung des Vorentwurfs) läuft vom 5. Juli bis zum 12. August (deutlich länger als die sonst üblichen 3-4 Wochen): die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Vorentwürfe einzusehen und sich dazu zu äußern.
11: 13.08.2022
Die eingegangenen Anregungen werden gewissenhaft von Verwaltung, Planungsbüro und dem Bauträger geprüft (13.8.2022 - 15.10.2022).
12: 20.12.2022
Einarbeitung der Bürgereinwendungen in ein Positionspapier Gemeinderatsbeschluss vom 20.12.2022
13:
Planung von Varianten
14:
Bürgerbeteiligung durch Bürgerforen mit Präsentation der Varianten
15:
Erarbeitung eines Entwurfs und Beschluss des Gemeinderats über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
16:
Anschließend wird der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt.
17:
Während dieser Zeit können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden wieder ihre Anregungen einbringen.
18:
Die Verwaltung wertet alle eingegangenen Anregungen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.
19:
Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung.
20:
Der Bebauungsplan wird final angepasst.
21:
Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob der angepasste Bebauungsplan als Satzungsbeschluss wirksam wird.
22:
Nach der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Erst jetzt kann eine Baugenehmigung erteilt werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Für Sie erklärt:
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Posteläcker“
Bei der Entwicklung des Bebauungsplans für die südlichen Posteläcker gibt es eine Besonderheit, die immer wieder für kommunikative Irritationen sorgt. Tatsächlich handelt es sich nämlich um einen sogenannten „vorhabenbezogenen“ Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB – und dadurch ergeben sich einige relevante Unterschiede zu sonstigen Bebauungsplanverfahren.
Was ist das Besondere eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans?
Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan übernimmt der an der Realisierung des Vorhabens interessierte Bauträger, in diesem Fall die Modernes Wohnen Franken GmbH (bei Projektfragen vertreten durch die Projektentwicklungsgesellschaft Schultheiß Projektentwicklung AG), auf eigenes unternehmerisches Risiko alle (!) Kosten und Aufwände, die zur Vorplanung des Vorhabens (hier: „Bebauung der südlichen Posteläcker“) notwendig sind.
Die Modernes Wohnen Franken GmbH trägt also alle Kosten, die zur Sicherung der benötigten Grundstücke erforderlich sind. Sie übernimmt außerdem alle Kosten, die zur Sicherung der Realisierungsfinanzierung erforderlich sind. Und sie kommt zudem für alle anfallenden Aufwände für die Vorplanung sowie für alle Kosten der erforderlichen Fachgutachten und -Stellungnahmen auf. Bei Bebauungsplanprozessen, die nicht an § 12 BauGB ausgerichtet sind, wäre das anders – hier müsste die Gemeinde zunächst selbst finanziell umfassend in die Vorleistung gehen und zum Beispiel die für die Projektrealisierung notwendigen Grundstücke selbst erwerben (oder den Erwerb finanziell absichern).
Das ist bei dem hier gewählten Vorgehen nicht erforderlich – alle diese Kosten fallen für die Gemeinde nicht an. Umgekehrt hat das gewählte Verfahren zur Folge, dass der Bauträger vor diesem Hintergrund und auf Grundlage der ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (über die von der Bürgerschaft und den eingebundenen Experten festgelegten Rahmenbedingungen) zunächst eigenständig eine Vorplanung entwickelt, die erst in den darauffolgenden Schritten mit Bürgerschaft, Fachbehörden und Gemeindeverwaltung abgestimmt wird.
FAQ (häufig gestellte Fragen)
Bei Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern Bubenreuths zeigt sich, dass immer wieder (völlig berechtigt) Antworten auf gleiche oder zumindest sehr ähnliche Fragen eingefordert werden. Nachfolgend deshalb eine Übersicht der häufigsten Fragen – und der Antworten darauf.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die erste Bürgerbeteiligung ab dem 05.07.2022 deutlich länger lief als normal vorgesehen (sonst sind maximal 3 – 4 Wochen üblich). Und zwar bis zum 12.08.2022. Ziel dieser vergleichsweise langen Bürgerbeteiligungsphase war es, der Öffentlichkeit auch noch zu Beginn der Ferien die Möglichkeit zu bieten, sich mit den Unterlagen auseinanderzusetzen. Gerade Anzahl und Umfang der eingegangenen Beiträge in den letzten zwei Wochen dieser ersten Bürgerbeteiligungsphase machen deutlich, dass die zusätzliche Zeit von der Bürgerschaft sehr gut angenommen wurde.
Am 11. März 2023 fand ein Bürgerforum statt, bei dem die an der Planung des Bebauungsplans beteiligten Fachplaner ihre fachlichen Informationen bekanntgaben. Am Nachmittag hatten die Bubenreuther Bürger dann ausreichend Gelegenheit, an den einzelnen Thementischen der Fachplaner ihre individuellen Einzelfragen zu stellen, die ihnen dann im persönlichen Dialog beantwortet wurden.
Auf Basis all dieser Anregungen und Informationen passte der Bauträger die Planungen weiter an und stellte der Bürgerschaft vier Varianten von Bebauungsmöglichkeiten vor.
Der Gemeinderat entschied sich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.03.2023 zu Gunsten der Bebauungsvariante 3.
Auf dieser Grundlage werden nun alle Fachgutachten weiter aktualisiert.
Alle bisher eingegangenen Anregungen werden parallel gewissenhaft von Verwaltung, Planungsbüros und dem Bauträger bearbeitet. Anschließend werden sie dem Gemeinderat zur Abwägung vorgelegt, der dann über die Stellungnahmen entscheiden wird.
Darauf basierend wird ein neuer Plan gefertigt, der vom Gemeinderat vom bisherigen Status „Vorentwurf“ zum „Entwurf“ gebilligt wird. Dieser Bebauungsplanentwurf wird sodann den Bürgern erneut für die Dauer von vier Wochen zur Stellungnahme vorgelegt werden.
Hier besteht für die Bürger ausreichend Gelegenheit, ihre Meinung zum Entwurf des Bebauungsplans zu äußern.
Über diese neuen Anregungen und Stellungnahmen der Bürger wird dann der Gemeinderat erneut eine Abwägung vornehmen, den Entwurf noch einmal anpassen oder auch abschließend durch Satzungsbeschluss das Baurecht ermöglichen.
Bereits vor über 10 Jahren begann mit dem sogenannten ISEK-Prozess unter breiter Beteiligung der Bubenreuther Bevölkerung die Planung für die seit den 70er-Jahren angedachte Weiterentwicklung der Posteläcker-Flächen. Die nun vorgesehenen Nutzungen wurden im Rahmen des ISEK-Prozesses und in vielen Bürgerworkshops der vergangenen Jahre sowohl von Bürgerschaft als auch vom Gemeinderat als dringend und zielführend eingestuft.
Die nun vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsvariante 3 beruht vor allem auf der intensiven Beteiligungsbereitschaft der Bubenreuther Bürger. Diese haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung von 7. Juli bis 12. August 2022 so viele wichtige Aspekte vorgebracht, dass der Bauträger vier verschiedene Bebauungsvarianten zu Papier bringen konnte, um möglichst alle Belange abbilden zu können. Bei dem dann stattgefundenen Bürgerforum am 11. März 2023 zeichnete sich eine klar erkennbare Favorisierung der Varianten 3 und 4-mit einer deutlichen Tendenz zur Variante 3- heraus. Diese Bebauungsvariante 3 ist nun die Basis für alle weiterführenden Planungen.
200 Wohnungen sollen einer einkommensorientierten staatlichen Förderung unterliegen und mietpreisgebremst sein, um vor allem günstigen Mietwohnraum für alle Einkommensgruppen zu schaffen. Die Vorgaben für diese sogenannten EOF-Wohnungen werden von der Regierung von Mittelfranken, die diese Wohnungen fördert, vorgegeben.
Weiterhin sollen 90 Pflegeplätze im Pflegeheim und in den drei Stockwerken über dem Pflegeheim zudem Betreutes-Wohnen-Appartements und -Wohnungen geschaffen werden. In den drei Riegelgebäuden entlang des Lärmschutzwalls sollen Mehrgenerationenhäuser entstehen, in denen auch besondere Wohnformen für Demenzkranke und ihre pflegenden Angehörigen geschaffen werden, so dass diese gemeinsam eine Wohnung beziehen können. Diese Nutzungen wurden im Rahmen des ISEK- Prozesses und in vielen Bürgerworkshops der vergangenen Jahre dringend für Bubenreuth gewünscht – und von Bürgerschaft und Gemeinderat als vordringlich festgelegt.
Vom Betreiber des Seniorenheims soll neben der stationären auch eine Tagespflege angeboten werden. Körpernahe Dienstleistungen, wie Physiotherapie, Friseur oder Fußpflege sind ebenfalls geplant. Eine Bäckerei mit Café soll das Angebot des vorgesehenen Nahversorgers ergänzen. Wobei anzumerken ist, dass sich ortsansässige Bubenreuther Unternehmen bereits um eine Umsiedlung in das neue Quartier beworben haben
Die Vorgaben der Regierung von Mittelfranken für geförderten einkommensorientierten Wohnungsbau – wie er in den südlichen Posteläckern realisiert werden soll – schreibt die Umsetzung einer durchgängigen Barrierefreiheit vor. (Zudem sollen auch außerhalb des Pflegeheims rund 20 Wohnungen rollstuhlgerecht umgesetzt werden.) Das wiederum setzt voraus, dass in den Gebäuden zwingend eine Aufzugsanlage vorzusehen ist. Diese kann aber erst ab einer Gebäudehöhe von 4 bis 5 Geschossen wirtschaftlich tragfähig gebaut und betrieben werden, da sonst die Nebenkosten zu hoch sind. Der Bau „in die Höhe“ entspricht darüber hinaus auch dem ökologischen Prinzip der Minimierung der Flächenversiegelung.
Um dieser zusätzlich entgegenzuwirken, sollen die Gebäude mit begrünten Flachdächern umgesetzt werden, auf denen zudem Photovoltaik-Anlagen zur Energiegewinnung installiert werden sollen. Damit entsprechen sie den aktuellen Voraussetzungen, um nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als „ökologisch und energetisch optimierte“ Gebäude zu gelten. Die 5-geschossige Riegelbebauung parallel zur A73 hat darüber hinaus auch noch den ganz praktischen Vorteil, den Schallschutz für das gesamte Quartier gegenüber den Lärmemissionen von Bahn und BAB 73 zu verbessern.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, was dieses Thema betrifft, relativ eng gefasst. Aber in der Tat sollen alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten dafür genutzt werden. Die Angestellten des geplanten Seniorenheims sowie des Nahversorgers werden zum Beispiel nur gewonnen werden können, wenn ihnen auch vor Ort Wohnraum angeboten wird. Insofern werden Menschen, die in Bubenreuth leben, um hier zu arbeiten, bevorzugt – dies auch, um den Berufsverkehr zu reduzieren und ein Leben weitgehend ohne Auto zu ermöglichen. Darüber hinaus ist außerdem beabsichtigt, Bubenreuther Bürgerinnen und Bürgern, die aktuell in Häusern in den bestehenden Ortsteilen leben, den Umzug in eine moderne und barrierefreie Umgebung zu ermöglichen, wo sie ihre nächste Lebensphase verbringen können.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt bei den Posteläckern gemäß § 12 BauGB in der Form eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“. Arbeiten und Aufwände für die Planungen werden bei diesem Verfahren vom Bauträger getragen. Die Gemeinde muss diese Kosten also nicht schultern. Der Bauträger hat sich deshalb verfahrenskonform auf eigene Kosten unter anderem mit den privaten Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet über den Erwerb dieser Grundstücke verständigt und sich dadurch die Flächen für die Planung gesichert. Ein Wettbewerb mit anderen Bauträgern macht daher logischerweise keinen Sinn. Schließlich liegen inzwischen Vertragsbeziehungen der Grundstückseigentümer mit dem Bauträger vor. Der Bauträger hat sich zur Sicherung der angestrebten architektonischen Qualität einen renommierten Architekten gesucht, der an der TU Dresden Professor für Städtebau und Mitglied im Kunstbeirat der Stadt Erlangen ist, dort zudem selbst in der städtischen Architektur-Jury sitzt und somit für eine überzeugende städtebauliche Qualität bürgt. Noch einmal auf den Punkt gebracht: Da es sich um einen projektbezogenen bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, darf sich der Bauträger seinen Fachplaner selbst aussuchen. Das dabei vom Architekturbüro vorgelegte Konzept des Vorentwurfs, das ja in den nächsten Schritten von der Bürgerschaft noch im Detail diskutiert wird, hat der Gemeinderat einstimmig begrüßt und genau deshalb auch den sogenannten Aufstellungsbeschluss gefasst.
Tatsächlich werden die Konsequenzen sorgfältig durchdacht. Die Gemeinde hat unter anderem bereits verschiedene Fachbüros beauftragt, die alle relevanten Detailthemen durchleuchten und genaue Berechnungen durchführen, um so die Aufwände und Kosten zu ermitteln, die durch das Baugebiet verursacht werden. Im Detail sind dies unter anderem die Aufwände und Kosten für den Bau der neuen Erschließungsstraßen, der Entwässerung, des Hochwasserschutzes, des Mobilitätskonzepts sowie der Unterbringung der Kinder in Kita und Schule. Die Datenerfassung dauert aktuell noch an. Entscheidend ist dabei eines: Der Bauträger wird alle Kosten tragen, die direkt durch das Neubaugebiet entstehen werden.
Die Vorplanung der konkret realisierbaren Kapazitäten ist zwar noch nicht final abgeschlossen, aber die Zielsetzung ist klar: Die Wärmeversorgung für die Bewohner der Posteläcker soll durch ein nachhaltiges Nahwärmenetz sichergestellt werden – das gilt unter ökologischen wie ökonomischen Gesichtspunkten als sinnvollste Lösung. Ebenfalls intensiv geprüft wird auch, ob es eventuell darüber hinaus technisch und kapazitätsseitig gelingen kann, Anwesen aus dem Posteläcker-Umfeld sukzessive mit in eine lokale Wärmenetz-Struktur einzubinden.
Aktuelles
27. September 2022
Einstimmig gefasster Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt, die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern und beteiligten Fachbehörden anzunehmen und in den laufenden Planungsprozess einzubinden, damit auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Vorhabenträger, den Planungsbeteiligten und den Bürgerinnen und Bürgern ein neuer Vorentwurf vorbereitet werden kann, der anschließend in einem offenen Planungsprozess in Form eines Bürgerforums präsentiert und mit den Bürgern diskutiert werden kann.
11. März 2023
Großes Interesse beim Bürgerforum „Posteläcker“
28. März 2023
Entscheidung für die Bebauungsvariante 3
Ergebnisdokumentation Bürgerforum
Am 28. März 2023 fand in Bubenreuth das öffentliche Bürgerforum der Gemeinde zur Entwicklung des Areals ‘Posteläcker’ statt. Nachfolgend für Sie die Ergebnisdokumentation mit den Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger, den Antworten und Anmerkungen der Gemeindeverwaltung und dem eingebundenen Unternehmen ‘Modernes Wohnen Franken GmbH’, kurz MWF GmbH.
Bei Variante 4
Planstraße A Tempo 50 auf 30 reduzieren:
Ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept wird durch Modernes Wohnen Franken GmbH erarbeitet. Der Gemeinderat trifft die Entscheidung im Rahmen der STVO über die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Wunsch auch in Bereichen Tagespflege:
Dieser Wunsch wird seitens der Gemeinde an den künftigen Betreiber weitergegeben.
Kooperation der Bürger im Planungsprozess fehlte…
Die Planungen der Modernes Wohnen Franken GmbH wurden durch den Gemeinderat im Juni 2022 in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates veröffentlich und anschließend im Juli und August 2022 über einen Zeitraum von 6 Wochen (Auslegungszeit verdoppelt) öffentlich ausgelegt.
Die durch die Bürgerinnen und Bürger eingegebenen Stellungnahmen wurden in einer Planungsphase weiterer 4 Varianten eingearbeitet und den Bürgern im Rahmen eines Bürgerforums am 11. März 2023 präsentiert. Mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger konnte der Gemeinderat Ende März 2023 die Entscheidung für die vorgestellte Variante 3 beschließen.
Im weiteren Verwaltungsprozess wird eine weitere öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgen und die Bürgerinnen und Bürger im Verfahren beteiligt.
Variante 3 ist die perfekte Lösung / Übergang – Altbebauung
Die Variante 3 oder 4 gefällt am besten
Wie verhält sich die Gemeinde, wenn Schultheiß nach Baugenehmigung alles noch größer bauen will (Zusätzliches Stockwerk, jedes Haus 2 m länger und breiter)
Durch den Bebauungsplan sind die Art, Größe und Höhen genau geregelt. Die Baugenehmigung erteilt das Landratsamt entsprechend diesem Bebauungsplan und überwacht als staatliche Behörde diese Einhaltung auch.
Ich bin für 3, weil diese Variante für die Bestandsbewohner am verträglichsten ist
Wurde an den Schulweg für die neuen Posteläcker-Kinder gedacht? Man kann sie nicht auch noch über Birkenallee/Binsenstraße schicken. Binsenstraße ist jetzt morgens schon voll. Weg westl. der Kirche möglich?
Das Gebiet selbst wird verkehrsberuhigt sein und mit Fuß- und Radverbindungen erschlossen. Durch einen Ausbau des restlichen Feldweges der Frankenstraße kann eine weitere Verbindung zur Grundschule erfolgen.
Unabhängiges Controlling der Gemeinde durch Projektsteuerer (extern)
Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der Verträge, das Landratsamt überwacht die Einhaltung der Baugenehmigungen.
Baufeld für Baugemeinschaft ausweisen:
Die Flächen sind in Privatbesitz, daher können wir diese Vorgabe nicht durchsetzen oder verpflichten. Die Anregung wird an Modernes Wohnen Franken GmbH weitergegeben.
Kriterien der Nachhaltigkeit beachten:
– Regionalität
– Abfall / Verschwendung
– Materialien etc.
Der Bau wird nach energieeffizienten KfW-Standards erfolgen. Zudem arbeitet der Projektentwickler bereits langjährig mit Handwerksbetrieben aus der Region zusammen.
Entwurf Variante 3 – 3 x plus
Wie lange dauert es bis zum Baubeginn + wie lange dauert die Bebauung? (=Baulärm)
Der Bau wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 beginnen. Abhängig von baukonjunkturellen Entwicklungen wird die Bauzeit ca. 2 bis 3 Jahre betragen.
Kein offener Diskus im Plenum:
Der Vormittag für spezifische Fachvorträge genutzt, um allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern möglichst viel inhaltliche Informationen bieten zu können. Der Nachmittag des Bürgerforums wurde dann so gestaltet, dass dann noch jeder einzelne Bürger seine spezifischen Fragen noch in einem persönlichen Gespräch mit den anwesenden Fachplanern beantworten lassen konnte. Eine Diskussion im Plenum ermöglicht meist nur ein paar einzelnen Fragestellern die Plattform, dabei ist nicht gewährleistet, dass jeder einzelne Bürger Zeit genug hat, die ihn persönlich interessierenden Fragen stellen zu können. Das Feedback der Bürger war bezüglich der gewählten Informationsform durchgängig äußerst positiv.
Sehr gelungen! Variante 3 (Übergang zum Altbestehend.)
Mittels Kartenabfrage waren die Teilnehmer der Veranstaltung aufgerufen, Kommentare und Anregungen zu hinterlassen.
Fallen unter diesen Punkt auch Wohnmöglichkeiten für Geflüchtete? Und Wohnungslose?
Flüchtlinge und Obdachlose unterliegen in der Regel nicht den Förderkriterien für EOF-gefördertem Wohnraum.
Gibt es eine Übersicht Anzahl der Wohneinheiten bzw. Einwohner pro Variante 1-4?
Der Gemeinderat hat sich nach dem Votum durch das Bürgerforum für die Variante 3 entschieden, hier sind insgesamt 203 EOF-Wohnungen und 128 freie Wohnungen geplant.
Freue mich drauf
Tolles Konzept! Wichtig wäre aber, dass auch Wohnungen zum Kauf angeboten werden (für ältere Einwohner, die Haus gegen Wohnung „tauschen“ wollen)
Diese Entscheidung hängt von der zukünftigen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt ab.
Bei allen Varianten zu wenig freie Fläche beziehungsweise Garten für Heimbewohnende
Die Variante 3 sieht weitläufige Grünanlagen für Heimbewohner direkt an die Pflegeeinrichtung angehängt vor. Im restlichen Gebiet sind große öffentliche Grünanlagen (Blühbereiche, Obst und Laubbäume, …) geplant.
Variante 2 beste Rücksichtnahme auf Altenheimbewohner und Nachbarn
Anwohner bevorzugen Variante 2
Die unmittelbar betroffenen Anwohner des Altgebietes bevorzugen Variante 2!
Variante 3 scheint am besten! Mehr Fahrradstellplätze, weniger für Autos
Variante 3 oder 4: schön, dass der Altbestand Frankenstraße 10-18 integriert wurde
Variante 3 oder 4: schön, dass der Nahversorger zum Biomarkt würde
Für Anwohner Frankenstraße 10 – 18 Variante 3, super (Lärmbel.) Variante 4 wäre auch „gut“
Variante 3, da Reihenhäuser in Mozartstraße zu mehr Verkehr führen in einer Straße ohne Bürgersteige! Wo sollen die Kinder dann laufen?
Variante 3 ist für Anwohner: innen der Mozartstraße ansprechend
Variante 3 ist der beste Ansatz!
Variante 3 ich auch!
Variante 3
Variante 3 oder 4: gut, dass die Parkplätze des Nahversorger entlang der Anlage Frankenstraße 10-18 verschwunden sind!
Variante 3 oder 4 gut, dass die großen Gebäude gedreht wurden → bessere Integration Alt + Neu
(Variante) 4. + mehr Stellplätze (oberirdisch)
Konzepte sehr gut!
Wird daran gedacht, die Pflegeheimbewohner zu integrieren, zum Beispiel Begegnungsflächen mit Kindern, Familien…?
Begegnungsflächen werden in den privaten und öffentlichen Grünflächen geschaffen. Welche Begegnungsflächen es in der Einrichtung gibt, obliegt dem zukünftigen Betreiber.
Klimaneutrales Quartier!?
Aktuell wird an einem der neuen Variante bzw. der aktuellen Situation angepassten Energiekonzept gearbeitet.
Es fehlt die Einbeziehung eines klimaneutralen Energie-/Wärmekonzept (CO2=0)
Aktuell wird an einem der neuen Variante bzw. der aktuellen Situation angepassten Energiekonzept gearbeitet.
Es fehlen Aussagen zur Heizzentrale, Einsatz Primärenergie / regenerativ
Aktuell wird an einem der neuen Variante bzw. der aktuellen Situation angepassten Energiekonzept gearbeitet.
Es fehlen Aussagen zu CO2-Bilanz für Bestehung
Zum aktuellen Planungszeitpunkt sind dazu noch keine detaillierten Auskünfte möglich.
Konzept für Anbindung Altbestand an Energiezentrale („kaltes“ „warmes“ NWN)
Aktuell wird an einem der neuen Variante bzw. der aktuellen Situation angepassten Energiekonzept gearbeitet.
Gebäude-Energiekonzepte für Sommer, Winter.
Carsharing, Fassadenkonzept?
Die genannten Punkte werden im Zuge des angepassten Energiekonzeptes mit bearbeitet.
Mit welchen Baumaterialien wird geplant? Bausubstanz und Fassade
Zum aktuellen Planungszeitpunkt sind zu diesen Punkten noch keine detaillierten Auskünfte möglich.
Wohin soll der Abraum transportiert werden?
Zum aktuellen Planungszeitpunkt ist dazu noch keine detaillierte Auskunft möglich.
Kein Nahversorgungszentrum, sondern kleinere Läden
Die vom Gemeinderat beschlossene Variante 3 sieht im Moment einen (Kleinen) Nahversorger und Ladengeschäfte vor.
Keine weitere Apotheke, es sind bereits zwei vorhanden. Eine in 200 m Entfernung
Hier werden vorrangig die Wünsche unserer bestehenden Bubenreuther Einzelhändler und Dienstleister umgesetzt.
Keine weitere Apotheke
Hier werden vorrangig die Wünsche unserer bestehenden Bubenreuther Einzelhändler und Dienstleister umgesetzt.
Keine weitere Apotheke! Schutz des Altbestands
Hier werden vorrangig die Wünsche unserer bestehenden Bubenreuther Einzelhändler und Dienstleister umgesetzt.
Keine weitere Apotheke, keine weiteren Praxen / Ärzte und Hausärzte sind vorhanden!
Hier werden vorrangig die Wünsche unserer bestehenden Bubenreuther Einzelhändler und Dienstleister umgesetzt.
Statt dritte Apotheke warum keine Kindertagesstätte?
Hier werden vorrangig die Wünsche unserer bestehenden Bubenreuther Einzelhändler und Dienstleister umgesetzt.
Eine weitere KiTa ist besser im nördlichen Bubenreuth angesiedelt, da sich alle KiTas schon im direkten Gebiet um die Posteläcker befinden.
Kann die Gemeinde einen Raum im Zentrum erwerben / anmieten, der zu sozialen Zwecken nutzbar ist? → Jugend / Senioren-Treff
Der Wunsch wird an MWF GmbH weitergegeben und muss letztlich durch den Gemeinderat entschieden werden.
Gibt es Parkplätze für Besucher Altenheim, Tagespflege, Biofachmarkt etc.? Bereits bestehender Parkplatzmangel in der Birkenallee!
Es sind Stellplätze für die Wohnungen als auch für die gewerblichen Einrichtungen eingeplant.
Gegenüber Einmündung der Planstraße in Birkenallee ist „Abholplatz“ für Kinder des Waldkindergartens. Schon jetzt zu wenig Parkplätze und „Geknubbel“ zu Abhol- und Bringzeiten!
Die angesprochene Fläche liegt im Bannwald und ist im Privatbesitz. Sie kann nicht umgeplant werden.
„Parkdruck“ bereits jetzt sehr hoch in der Birkenallee – Mitarbeiter, Besucher, Kindergärten
Im Baugebiet Posteläcker sind Parkplätze für die jeweiligen Nutzungen gemäß Stellplatzschlüssel vorgesehen.
Öffentliches Parkhaus fehlt!
Öffentliche und gewerbliche Stellplätze sind in offener Bauweise geplant.
Parkplätze einbinden. Birkenallee, 2 Kindergärten Parkdruck
Im Baugebiet Posteläcker sind Parkplätze für die jeweiligen Nutzungen gemäß Stellplatzschlüssel vorgesehen.
– Verkehrsüberlastung Birkenallee
– Keine weitere Apotheke
– Zu wenig Parkplätze geplant (Gäste, 2 Autos/Familie)
Das Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2017 hat ergeben, dass unsere Straßen ausreichend leistungsfähig sind und im Vergleich hat die Verkehrszählung im Herbst 2022 gezeigt, dass die Anzahl der Fahrzeuge sogar abgenommen hat.
Das Gebiet wird vorrangig verkehrsberuhigt geplant und ein entsprechendes Mobilitätskonzept (CarSharing, OnDemand, Lastenräder, …) soll die Anzahl der Fahrzeuge reduzieren, bzw. den Bewohnern eine Alternative zu eigenen Fahrzeugen geben.
Bei den gewerblichen Einrichtungen richtet sich die Planung nach den Wünschen unserer Bubenreuther Einzelhändler.
Pläne zeigen Anbindung zur Frankenstraße – auf Nachfrage wird diese aber nicht umgesetzt. Verzerrte Darstellung
Das Gebiet wird verkehrsberuhigt und für den Individualverkehr nicht „durchfahrbar“ sein. Die nördliche Frankenstraße soll zur Erschließung des Gebietes für Bewohner angebunden werden.
Wo sind die Stellplätze für die EOF-Wohnungen ganz im Nord – Westen geplant?
Die Stellplätze sind als offene Stellplätze direkt im Anschluss an die Wohnhäuser zum Lärmschutzwall angeordnet.
Ladesäulen
Ein entsprechendes Mobilitätskonzept wird durch MWF GmbH erarbeitet und wird auch entsprechende Ladeinfrastruktur enthalten.
Warum kein Verkehrsabfluss über Frankenstraße Norden?
Das Gebiet wird verkehrsberuhigt und für den Individualverkehr nicht „durchfahrbar“ sein. Die nördliche Frankenstraße soll zur Erschließung des Gebietes für Bewohner angebunden werden.
Das „Zentrum“ ist ohne Fahrradstellplätze geplant. Wo sollen diese hin? (mit Überdachung)
Anzahl und Art der Fahrradstellplätze werden aktuell im Zuge der Planung der Freianlagen angepasst.
Wie lange wird die Bauphase sein, bis alle Wohneinheiten beziehbar sind?
Abhängig von wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen wird die Bauzeit ca. 2 bis 3 Jahre betragen. Die reine Bauzeit je Quartiersteil liegt bei 2 bis 3 Jahren.
Wie viele Wohnungen / ca. Einwohner ergeben sich bei den Varianten 1 bis 4
Der Gemeinderat hat sich für die Variante 3 entschieden, hier sind insgesamt 203 EOF-Wohnungen und 128 Freie Wohnungen geplant
Bei der jetzigen Bevölkerung ist jede Wohneinheit mit 2,15 Personen bewohnt, das sich aber durch den Zuzug von Familien etwas erhöhen wird.
Sobald der Zuschnitt der Wohnungen festgelegt ist, können weitere Prognosen gerechnet werden…
Es braucht keine Reihenhäuser, da
– ineffizient, 9 Stück „durchmischen“ nicht
– gibt es in Bubenreuth schon
Fall Reihenhäuser: es müssten mehr Parkmöglichkeiten geschaffen werden
Die vom Gemeinderat beschlossene Variante 3 sieht keine Reihenhäuser vor.
Keine Reihenhäuser
Die vom Gemeinderat beschlossene Variante 3 sieht keine Reihenhäuser vor.
Harmonischer Entwurf zum Altbestand: Entwurf 3
Variante 2
Variante 3 weiterverfolgen!
Nördlicher Übergang, Plan A ungenügend. Flächenerwerb nötig
Die Gemeinde ist weiterhin an Flächenerwerb interessiert.
Obstbäume erhalten!
Vorhandene Obstbäume werden erhalten.
Allee (beidseitig) an Planstraße A
Der Wunsch wird an MWF GmbH weitergegeben.
Begegnungsort detailliert planen (Bänken, Sitzgruppen…)
Auf Basis der ausgewählten Variante 3 wird jetzt eine detaillierte Planung für die Begegnungsorte erstellt.
Kompensationsmaßnahmen im direkten Umfeld, mit Öko-Konto!
Eine detaillierte Ausarbeitung hierzu erfolgt jetzt im weiteren Verfahren.
Möglichst verschiedene Obstbäume! Längere Blüte, mehr Auswahl zur Ernte!
Dies wird in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. Das übergeordnete Freiflächenkonzept sieht wie vorgestellt die Kirschblüte und den Indian Summer vor. So werden die Vorzüge der Jahreszeiten gezeigt.
Nebenanlagen (Fahrrad / Müll) zu mit Gründach. 5. Fassade
Eine detaillierte Ausarbeitung hierzu erfolgt jetzt im weiteren Verfahren.
Mehr Fahrradstellplätzen (überdacht!) im Zentrum. Wenige PKW-Stellplätze
Dies wird in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.
Wer pflegt die Retentionsflächen? Bauhof? Gemeinde? Investoren?
Die Entscheidung muss zwischen MWF GmbH und dem Gemeinderat noch abgestimmt werden.
Sind die Windschneisen ausreichend geplant, um einen Ausgleich im Siedlungsgebiet zu erhalten?
Das Bebauungsgebiet ist „durchblasbar“ konzipiert.
– Wasserspielplatz integrieren:
– Wildblumenwiesen
– Insektenbehausungen
– „Frankenweg“ Wäldchen erhalten
Diese Anregungen werden für weitere Bearbeitung gern übernommen. Das Frankenweg-Wäldchen wird in Variante 3 erhalten.
Wie soll man sich die hübschen Retentionsflächen bei anhaltender Trockenheit vorstellen?
Es handelt sich hierbei um bepflanzte Grünflächen.
Räumliche Möglichkeiten schaffen für soz. Zusammenhalt, Teilhabe, Treffpunkt
Der Wunsch wird an MWF GmbH weitergegeben und muss letztlich durch den Gemeinderat entschieden werden.
Kräutergarten für jeden zugänglich (Wunsch war schon in der Mörsbergei)
Die Anregung wird für die weitergehende Planung gern aufgenommen.
Mehr Sitzplätze im Freien, nicht nur „Wassergruben“
Die Anregung wird für die weitergehende Planung gern aufgenommen.
Zusammenhängende Grünflächen, nicht nur ein/zwei Bäume. Sträucher.
Teiche/Tümpel, die im Sommer dann austrocknen / „stehende Brühe“?
Die Anregung wird für die weitergehende Planung gern aufgenommen.
Hügelbeete (Mineralienwende)
Die Anregung wird für die weitergehende Planung gern aufgenommen.
Ist Apotheke nötig? 100 m weiter vorhanden „Franken-Wäldchen“ eine Wildnis.
Bauprojekt sehr positiv
Bei den gewerblichen Einheiten werden vorrangig die Wünsche unserer bestehenden Bubenreuther Einzelhändler und Dienstleister umgesetzt.
Das Wäldchen bleibt erhalten.
Die Bezeichnung „Anger“ in Bubenreuth bitte nicht verwenden. Negative Assoziation zum Anger-Problemgebiet in Erlangen!
Hinweis an Planungsbüro!
Gibt es die Möglichkeit einkommensabhängiger Seniorenpflege im geplanten Heim?
Dieser Punkt wird aktuell geprüft.
Gibt es schon einen Betreiber für das Pflegeheim und betreutes Wohnen?
Die Verhandlungen mit potentiellen Betreibern dauern aktuell noch an.
Wo soll eine neue Kita entstehen? Offensichtlich nicht auf dem Gelände…
wer baut und betreibt die?
Die Entscheidung ist noch vom Gemeinderat zu treffen. Der neue Standort soll eher im Norden von Bubenreuth sein, da im Umfeld der Posteläcker bereits mehrere Kindertagesstätten sind.
Dieselbe Frage stellt sich auch bezüglich der Grundschule → Erweiterung wo? Wann?
Das Ganztagesangebot und der zu erwartende Zuwachs machen Planungen und evtl auch Erweiterung notwendig. Die Grundschule, Elternbeirat und Gemeinderat sind hierzu bereits im engen Austausch. Eine Entscheidung muss dann durch den Gemeinderat getroffen werden.
Die bestehende Verkehrslage (Birkenallee / Eichenplatz) ist bereits jetzt angespannt. Wie soll das mit noch mehr Verkehr aussehen?
Das vorliegende Verkehrskonzept aus dem Jahre 2017 bestätigt die Leistungsfähigkeit der Gemeindestraßen für einen Zuwachs von bis zu 1.700 Einwohner im Bereich der Posteläcker.
Mit wie viel Bevölkerungszuwachs wird im 1. Abschnitt kalkuliert?
Variante 1/ Variante 2/ Variante 3
Der Gemeinderat hat sich für die Variante 3 entschieden, hier sind insgesamt 203 EOF-Wohnungen und 128 Freie Wohnungen geplant. Einen weiteren Abschnitt hat der Gemeinderat nicht geplant.
Bei der jetzigen Bevölkerung ist jede Wohneinheit mit 2,15 Personen bewohnt, das sich aber durch den Zuzug von Familien etwas erhöhen wird.
Wie soll die soziale Infrastruktur vor der Bebauung Posteläcker fertig sein?
Eine zeitgleiche Planung erfolgt bereits, eine Fertigstellung ist nicht in allen Bereichen sofort notwendig, da sich auch die Bevölkerung in den letzten Jahren verringert hat.
Notwendig Maßnahmen werden im Parallelverfahren erarbeitet.
Planstraße A maximal Tempo 20 besser noch verkehrsberuhigt
Ein Verkehrs- und Mobilitätskonzept wird durch Modernes Wohnen Franken GmbH erarbeitet. Der Gemeinderat trifft die Entscheidung im Rahmen der STVO über die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Warum sind nicht schon mehr Fahrradstellplätze eingeplant?
Anzahl und Art der Fahrradstellplätze werden aktuell im Zuge der Planung der Freianlagen angepasst.
Gutachten / Zustandserfassung Bestandshaus → Einwirkung des Bauvorhabens in das Bestandshaus
Die Beweissicherung bei den Nachbargrundstücken wird vom Bauherren gutachterlich vorgenommen.
Mir scheint, die Fahrradstellplätze sind sehr knapp gemessen! Bitte überdachte Stellplätze!
Anzahl und Art der Fahrradstellplätze werden aktuell im Zuge der Planung der Freianlagen angepasst.
Beeinträchtigung des Schul- und Kigaweges, wenn des Bauverkehr über die Birkenallee geführt wird!
Der Baustellenverkehr wird durch die Gemeinde und MWF GmbH organisiert, der möglichst nicht an der Grundschule und KiTa vorbeigeführt wird.
Planstraße A → Spielstraße beziehungsweise maximal Tempo 20! Insgesamt möglichst autofrei planen
Das Quartier soll verkehrsberuhigt und geschwindigkeitsreduziert sein.
Wie Parkdruck + Verkehrsanbindung an den Norden (teils einspurige Birkenallee) entlasten?
Das vorliegende Verkehrskonzept aus dem Jahre 2017 bestätigt die Leistungsfähigkeit der Gemeindestraßen für einen Zuwachs von bis zu 1.700 Einwohner im Bereich der Posteläcker.
Warum sind die Tiefgaragen eher senkrecht zur Wasserfließrichtung geplant statt parallel?
Es ergeben sich bauliche Zwänge, die berücksichtigt werden müssen, wie Treppenhäuser der darüber liegenden Gebäude.
Durchgangsverkehr Birkenallee- Frankenstraße verhindern
Das Gebiet wird verkehrsberuhigt und für den Individualverkehr nicht „durchfahrbar“ sein.
Anschluss Straßen. Aufteilung Frankenstraße, Birkenallee, Eichenplatz?
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die nördliche Frankenstraße und die Birkenallee.
Engstellen Binsenstraße + Eichenplatz → Verdopplung des Verkehrsaufkommens, → Busroute und teilweise einspurig
Antwort der Verwaltung: Das vorhandene Verkehrskonzept aus dem Jahre 2017 bestätigt die Leistungsfähigkeit der Gemeindestraßen für einen Zuwachs von bis zu 1.7000 Einwohner.
Parkdruck in der Geigenbauersiedlung, insbesondere Schönbacher Straße Verschlimmerung durch zu wenig Stellplätze und Besucher
Im Gebiet werden Stellplätze für die Wohn- und Gewerbeeinheiten errichtet.
Mögliche Maßnahmen (Parkverbote, Parkzeitbegrenzungen, ….) für die umliegenden Straßen können durch die Gemeinde erfolgen.
Parkdruck im Bestand (Waldkita)
Im Baugebiet Posteläcker sind Parkplätze für die jeweiligen Nutzungen gemäß Stellplatzschlüssel vorgesehen.
Mobilität → CO2 Reduzierung fehlt.
Mobilität wird Teil der gesamt-energetischen Betrachtung werden.
Carsharing, E-Bikes, Fahrradstellplätze forcieren → noch entsteht zu viel Verkehr
MWF GmbH hat ein Mobilitätskonzept angekündigt.
Frischluftachsen und Hochwasserschutz ausreichend?
MWF GmbH wird hierzu ein entsprechendes Gutachten beauftragen.
Mir fehlt die Einbeziehung der CO2=0 klimaneutralen Energie-/Wärmeversorgung
Aktuell wird an einem der neuen Variante bzw. der aktuellen Situation angepassten Energiekonzept gearbeitet.
Es gab noch keine Info, wie das Wasser von Meilwald über die Birkenallee in die Retentionsflächen geleitet werden soll! Kanalloch unter der Birkenallee? Gefüllte „Bächle“- Feeling auf der Oberfläche im Plangebiet?
Es wurde eine Überflutungssimulation bei einem speziellen Fachbüro in Auftrag gegeben.
Überprüfung Hydrogeologie bezüglich Grundwasserbarriere durch geplante Tiefgarage und Schadensbildung, feuchte Keller / Häuserbestände
Ein diesbezügliches Gutachten ist bereits beauftragt.
Zufluss Meilwald miteinplanen
Es wurde eine Überflutungssimulation bei einem speziellen Fachbüro in Auftrag gegeben.
Was ist, wenn große Wassermassen aus dem Wald gegenüber die Birkenallee und die neue Siedlung stützen? Wo geht das Wasser hin?
Es wurde eine Überflutungssimulation bei einem speziellen Fachbüro in Auftrag gegeben.
Einfluss der Tiefgaragen auf den Abfluss des Oberflächenwasser Richtung Bahndamm?
Es wurde eine Überflutungssimulation bei einem speziellen Fachbüro in Auftrag gegeben.
Durch die (Nach)verdichtung der neuen Bauplätze kann es zu unterirdischen Wasserverschiebungen kommen. Was ist zum Schutz des Häuser in der Mozartstraße geplant?
Diesbezüglich wurde bereits ein Gutachten bzgl. Hydrogeologie beauftragt.
Über welche Straßen soll der Bauverkehr fließen?
Der Baustellenverkehr wird durch die Gemeinde und MWF GmbH organisiert, der möglichst nicht an der Grundschule und KiTa vorbeigeführt wird.
Wie lang dauern die Bauarbeiten?
Die reine Bauzeit je Quartiersteil liegt bei 2 bis 3 Jahren.
Wie soll sich das komplette Gebiet weiter entwickeln? Hat Schultheiß dafür bereits ein Vorkaufsrecht (Gerücht!!?) Oder bleibt es bei dieser Bebauung?
Seitens der Gemeinde sind derzeit keine weiteren Bauabschnitte geplant.
Wo kommt der Lagerplatz der Firma Finzel hin?
Der Pächter löst das Lager auf und hat andere Alternativen in Planung.
Kontakt
Sie haben weitere Fragen oder wünschen zusätzliche Informationen? Dann nehmen Sie doch einfach über das nachfolgende Formular Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne weiter – und ergänzen auch die FAQ-Liste bei Themen von allgemeinem Interesse entsprechend.
Falls Sie Fragen zum Entwicklungsgebiet „Posteläcker“ haben, steht Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.